Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inceptum LLC · Stand: Juni 2026
I. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden uneingeschränkte Anwendung auf sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Inceptum LLC, einer nach dem Recht des US-Bundesstaates Wyoming gegründeten Limited Liability Company (im Folgenden als „Agentur" bezeichnet), und ihren jeweiligen Auftraggebern, die der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der lokalen Google-Sichtbarkeit dienen — insbesondere der Optimierung von Google-Unternehmensprofilen, der Einrichtung von Bewertungssystemen, der Gestaltung von Tischaufstellern, der Erstellung von Websites sowie laufender Betreuungsleistungen (Retainer) — unabhängig davon, ob die Leistungen auf digitale, telefonische, persönliche oder anderweitige Weise erbracht werden.
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn eine erneute ausdrückliche Bezugnahme auf die AGB im Einzelfall nicht erfolgt.
Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern die Agentur ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
Die Agentur richtet ihr Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Inhaber von Restaurants, Cafés und vergleichbaren Gastronomiebetrieben). Der Auftraggeber bestätigt im Rahmen des Vertragsschlusses, nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu handeln. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB für Verbraucher ist daher nicht vorgesehen.
II. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Im Mittelpunkt der von der Agentur angebotenen Dienstleistungen steht die individuell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmte Optimierung der lokalen Google-Sichtbarkeit. Der konkrete Vertragsgegenstand sowie der genaue Leistungsumfang ergeben sich ausschließlich aus dem individuell unterzeichneten Angebot bzw. der separat geschlossenen Leistungsvereinbarung und richten sich nach dem gewählten Paket.
Sofern im unterzeichneten Angebot nicht abweichend vereinbart, umfasst das Basispaket („Starter") folgende Leistungen:
- Einrichtung und Optimierung des Google-Unternehmensprofils (u. a. Kategorie, Beschreibung, Öffnungszeiten, Attribute, Fotos, Speisekarte)
- Einrichtung eines QR-Code-basierten Bewertungssystems
- Gestaltung eines digitalen Designs für einen Tischaufsteller zur Druckvorlage
Höherwertige Pakete können zusätzlich die Erstellung einer Website sowie eine zeitlich befristete oder laufende Betreuung (Retainer) umfassen; der jeweilige Umfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot.
Innerhalb des vertraglich definierten Rahmens steht der Agentur eine eigenständige gestalterische und technische Freiheit zu, um die bestmögliche Lösung zu gewährleisten. Die Agentur behält sich vor, bestimmte Teilleistungen durch geeignete Dritte als Erfüllungsgehilfen zu erbringen.
Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Leistungen der Agentur maßgeblich von der Verfügbarkeit, den Schnittstellen und den Richtlinien von Google LLC (insbesondere des Google-Business-Profile-Dienstes) sowie weiterer Drittanbieter abhängen. Die Agentur hat auf Änderungen, Ausfälle, Funktionsumstellungen oder Sperrungen seitens dieser Drittanbieter keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Haftung.
Die Druckbestellung des gestalteten Tischaufstellers (z. B. bei FLYERALARM oder vergleichbaren Anbietern) erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber selbst, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung. Die Agentur ist an diesem Bestellvorgang nicht beteiligt, übernimmt keine Zahlungsverpflichtung und haftet nicht für Druckqualität, Lieferzeiten oder sonstige Leistungen des jeweiligen Druckdienstleisters.
Leistungen im Zusammenhang mit der Sichtbarkeit bei Google (insbesondere Platzierung im sogenannten „Local Pack" bzw. „3-Packer") unterliegen den Algorithmen und Bewertungskriterien von Google, auf welche die Agentur keinen unmittelbaren Einfluss hat. Eine Garantie hinsichtlich konkreter Platzierungen oder Rankings besteht nicht; lediglich die in Ziffer IX. geregelte Erfolgsgarantie hinsichtlich messbarer Kennzahlen bleibt hiervon unberührt.
Leistungen, die nicht ausdrücklich im unterzeichneten Angebot genannt sind, gelten nicht als geschuldeter Vertragsbestandteil. Dazu zählen insbesondere professionelle Fotografie, Video- und Audioproduktion, die Anbindung an Kassen-, Buchungs- oder CRM-Systeme sowie die Integration weiterer Drittsoftware, sofern dies nicht ausdrücklich Teil des gewählten Pakets ist.
Nachträgliche Erweiterungen oder Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung der Agentur und werden als gesonderter Zusatzauftrag vergütet.
Laufende Betreuungsleistungen (Retainer) sind ausschließlich dann geschuldet, wenn ein entsprechender Retainer-Vertrag gesondert abgeschlossen wurde. Mangels gesondertem Retainer-Vertrag endet die Leistungspflicht der Agentur mit der vollständigen Erbringung der im Angebot genannten einmaligen Einrichtungsleistungen.
Die projektbezogene Kommunikation erfolgt bevorzugt per E-Mail und/oder Telefon. Rechtserhebliche Erklärungen (insbesondere Mängelrügen, Kündigungen oder Rücktrittserklärungen) sind in jedem Fall zusätzlich per E-Mail an info@getlocalstars.de zu übermitteln.
III. Zugriff auf das Google-Unternehmensprofil
Zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist es erforderlich, dass der Auftraggeber der Agentur Administratorzugriff auf das betreffende Google-Unternehmensprofil einräumt. Dies erfolgt ausschließlich über die von Google bereitgestellte Funktion zur Vergabe von Nutzerrechten; die Agentur fordert zu keinem Zeitpunkt das Passwort des Google-Kontos des Auftraggebers an und ist hierzu auch nicht berechtigt.
Der Auftraggeber bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit alleiniger Inhaber des Google-Unternehmensprofils. Die Agentur handelt im Rahmen des eingeräumten Zugriffs ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen und ist nicht berechtigt, das Profil zu löschen, an Dritte zu übertragen oder für eigene Zwecke zu nutzen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur den erforderlichen Zugriff zeitnah — in der Regel innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Vertragsschluss — zu gewähren sowie die für die Verifizierung des Profils erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Verzögerungen, die auf eine verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern sämtliche vereinbarten Fristen — einschließlich des Beginns der in Ziffer IX. geregelten Garantiefrist — entsprechend.
Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass die Entscheidung über die Freischaltung, Verifizierung und Indexierung eines Google-Unternehmensprofils ausschließlich bei Google LLC liegt. Verzögerungen, Ablehnungen oder Sperrungen durch Google, die nicht auf ein Verschulden der Agentur zurückzuführen sind, begründen keine Haftung der Agentur.
IV. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsbeginn
Die von der Agentur erstellten Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein wirksamer Vertragsschluss kommt durch schriftliche oder mündlich bestätigte Annahmeerklärung des Auftraggebers und deren Bestätigung durch die Agentur in Form einer schriftlichen Zusage, einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Ausstellung einer entsprechenden Rechnung zustande.
Nebenabreden, Ergänzungen oder Modifikationen, die nicht schriftlich festgehalten und ausdrücklich bestätigt wurden, entfalten keine rechtliche Wirkung.
Verzögert sich die Leistungserbringung durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Agentur, insbesondere infolge höherer Gewalt, Maßnahmen Dritter (einschließlich Google LLC) oder technischer Ausfälle, ruhen sämtliche Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Leistungshindernisses, ohne dass Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche entstehen.
Der Beginn der Projektumsetzung setzt voraus, dass der Auftraggeber den hierfür von der Agentur bereitgestellten Datenerfassungsbogen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sowie sämtliche erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.
Bei Aufträgen, die zusätzlich die Erstellung einer Website umfassen, hat der Auftraggeber sämtliche hierfür erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Impressumsangaben, Datenschutzhinweise) innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Anforderung bereitzustellen.
V. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen.
Zu den wesentlichen Mitwirkungspflichten zählen insbesondere:
- die Erteilung des Administratorzugriffs auf das Google-Unternehmensprofil gemäß Ziffer III.,
- die fristgerechte Aufnahme und Durchführung der von Google geforderten Profilverifizierung,
- die Bereitstellung aktueller Fotos, Texte und sonstiger für die Profiloptimierung erforderlicher Inhalte,
- bei Beauftragung eines Tischaufstellers: die eigenständige und zeitnahe Durchführung der Druckbestellung sowie die tatsächliche Aufstellung des fertigen Aufstellers im Betrieb,
- die aktive Nutzung des eingerichteten Bewertungssystems, insbesondere die Ansprache von Gästen zur Abgabe von Bewertungen.
Verzögerungen, die auf verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten der Agentur. Vereinbarte Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum der verursachten Verzögerung.
VI. Abnahme
Die Abnahme markiert den formalen Abschluss der jeweiligen Einrichtungsleistung. Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass die erbrachte Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das eingerichtete Google-Profil, das Bewertungssystem sowie — sofern beauftragt — den Aufsteller-Entwurf bzw. die Website unverzüglich nach Übermittlung zu prüfen. Erkennbare Mängel sind innerhalb einer Frist von fünf (5) Werktagen schriftlich zu rügen. Bleibt eine Rückmeldung innerhalb dieser Frist aus, gilt die erbrachte Leistung als abgenommen.
Sämtliche nach erfolgter Abnahme geäußerten Änderungs- oder Erweiterungswünsche gelten als neue, gesondert zu beauftragende Leistungen.
VII. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuell unterzeichneten Angebot bzw. dem gewählten Paket. Sämtliche vereinbarten Entgelte verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, als Nettobeträge.
Sofern der Auftraggeber seinen Sitz in Deutschland hat und die Agentur als US-amerikanische LLC keine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausweist, erfolgt die Rechnungsstellung nach den einschlägigen Vorschriften zur grenzüberschreitenden Leistungserbringung; etwaige umsatzsteuerliche Pflichten (z. B. Reverse-Charge-Verfahren) treffen den Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Bei einmaligen Einrichtungspaketen ist die vereinbarte Vergütung vollständig nach Vertragsschluss bzw. nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern im Angebot keine abweichende Ratenzahlung vereinbart wurde.
Bei Vereinbarung eines Retainers ist die monatliche Vergütung jeweils im Voraus, spätestens zum 1. Werktag des jeweiligen Leistungsmonats, fällig. Der Retainer-Vertrag wird mit einer im individuellen Angebot festgelegten Mindestlaufzeit von in der Regel sechs (6) bis zwölf (12) Monaten geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch und kann von beiden Parteien jeweils mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu berechnen sowie weitere vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen auszusetzen.
VIII. Website-Erstellung (bei Beauftragung)
Sofern der Auftraggeber zusätzlich zur Profiloptimierung die Erstellung einer Website beauftragt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
Sofern im individuellen Angebot nicht abweichend beschrieben, bezieht sich der Auftrag auf die Entwicklung einer auf den vereinbarten Funktionsumfang abgestimmten Website. Die Erstellung von Webshops, eigenständigen Buchungssystemen oder vergleichbaren Funktionalitäten ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich im Angebot aufgeführt ist.
Der Erstellungsprozess erfolgt in der Regel in folgenden Phasen: (1) Bereitstellung der Materialien durch den Auftraggeber, (2) Erstellung eines Entwurfs und gemeinsame Abstimmung, (3) Finalisierung von Design und Texten nach Freigabe, (4) technische Umsetzung und Veröffentlichung. Nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen Inhalten werden als Zusatzleistung vergütet, mindestens jedoch in Höhe von 150 € netto.
Leistungen Dritter (Hosting, Domainregistrierung, Lizenzierung von Schriften, Stockmaterial, Reservierungssoftware) sind, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, nicht Bestandteil der durch die Agentur geschuldeten Leistung.
Mit vollständiger Zahlung und Abnahme erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der erstellten Website im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs. Die Urheberrechte an zugrundeliegenden Vorlagen, Templates und Quellcodebausteinen verbleiben bei der Agentur bzw. den jeweiligen Lizenzgebern.
IX. Erfolgsgarantie (90 Tage)
Die Agentur gewährt dem Auftraggeber für das jeweils beauftragte Einrichtungspaket eine Erfolgsgarantie nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Die Garantiefrist beträgt 90 Kalendertage und beginnt mit dem Tag, an dem sämtliche Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gemäß Ziffer V. vollständig erfüllt wurden.
Die Garantie bezieht sich auf das Erreichen einer messbaren Verbesserung mindestens einer der folgenden Kennzahlen im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns:
- Anstieg der Gesamtzahl der Google-Bewertungen, oder
- Anstieg der Profilaufrufe („Impressions"), oder
- Anstieg der Routenanfragen bzw. Klicks auf „Route planen".
Stellt der Auftraggeber nach Ablauf der Garantiefrist fest, dass keine der genannten Kennzahlen gestiegen ist, hat er Anspruch auf vollständige Rückerstattung der für das jeweilige Einrichtungspaket gezahlten Vergütung. Ausgenommen von der Rückerstattung sind gesondert vereinbarte Zusatzleistungen sowie Kosten, die dem Auftraggeber gegenüber Drittanbietern entstanden sind.
Die Erfolgsgarantie entfällt, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht vollständig nachgekommen ist, das Bewertungssystem eigenmächtig verändert oder deaktiviert hat, oder die Nichterreichung der Kennzahlen auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur beruht.
Der Anspruch auf Rückerstattung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablauf der Garantiefrist schriftlich unter Vorlage der maßgeblichen Google-Statistiken bei der Agentur geltend zu machen. Nach Fristablauf erlischt der Anspruch.
X. Rücktritt und Kündigung
Tritt der Auftraggeber nach erfolgtem Vertragsabschluss, jedoch vor Beginn der Leistungserbringung, einseitig vom Vertrag zurück, verpflichtet er sich zur Zahlung einer pauschalierten Stornogebühr in Höhe von 20 % der vereinbarten Gesamtsumme.
Sobald die Agentur nachweislich mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat, ist ein Rücktritt von der Leistungspflicht für die bereits begonnenen oder abgeschlossenen Paketbestandteile ausgeschlossen; unberührt bleibt der Anspruch aus der Erfolgsgarantie nach Ziffer IX.
Bereits geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet, es sei denn, ein Rückerstattungsanspruch ergibt sich ausdrücklich aus Ziffer IX. oder wurde im Einzelfall schriftlich abweichend vereinbart.
XI. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Entrichtung der vereinbarten Vergütung räumt die Agentur dem Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, auf den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers beschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Inhalten ein.
Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an von der Agentur entwickelten Vorlagen, Designsystemen und Quellcodebausteinen, die nicht spezifisch nur für den Auftraggeber erstellt wurden, verbleiben bei der Agentur.
Die Agentur behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen in anonymisierter Form für eigene Werbezwecke zu verwenden. Eine Verwendung unter Namensnennung des Auftraggebers erfolgt ausschließlich mit dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung.
XII. Haftung und Gewährleistung
Die Agentur verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erbringen. Eine absolute Fehlerfreiheit digitaler Dienstleistungen sowie eine bestimmte Platzierung bei Google kann systembedingt nicht zugesichert werden.
Nach erfolgter Abnahme liegt die alleinige inhaltliche und rechtliche Verantwortung für den laufenden Betrieb des Google-Profils, der Website und sonstiger eingerichteter Systeme beim Auftraggeber.
Die Haftung der Agentur für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die im Vertrag vereinbarte Nettovergütung begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die rechtliche Überprüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte — insbesondere hinsichtlich Datenschutz, Impressum, Lebensmittelkennzeichnung, Preisangaben oder sonstiger gastronomierechtlicher Vorgaben — obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Die Agentur übernimmt keine Rechtsberatung und keine Haftung in diesem Zusammenhang.
Die Gewährleistung für sämtliche von der Agentur erbrachten Leistungen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; unberührt hiervon bleiben Ansprüche aus Ziffer IX. sowie Ansprüche, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
XIII. Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten hat für die Agentur hohe Priorität. Auch als außerhalb der Europäischen Union ansässiges Unternehmen verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten von Auftraggebern, die in der EU ansässig sind, unter Beachtung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), soweit diese gemäß Art. 3 Abs. 2 DSGVO Anwendung findet.
Die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Dauer der Vertragserfüllung sowie darüber hinaus für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet und gespeichert.
Sofern die projektbezogene Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp erfolgt, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass hierbei eine Datenübermittlung in Drittstaaten stattfinden kann. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage der Einwilligung des Auftraggebers und kann jederzeit widerrufen werden; in diesem Fall erfolgt die weitere Kommunikation ausschließlich per E-Mail.
Dem Auftraggeber stehen die Betroffenenrechte gemäß DSGVO zu. Diese Rechte können durch schriftliche Mitteilung an info@getlocalstars.de geltend gemacht werden.
XIV. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dem nicht zwingende Vorschriften am Sitz des Auftraggebers entgegenstehen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.